HPV – Schütze dich, bevor du das erste Mal Sex hast!
Kondom – bester Schutz vor sexuell übertragbaren Krankheiten
HIV/AIDS – vor einer Infektion schützt einzig das Kondom!
Egal, wie gross oder klein „er“ ist, ein
Kondom passt immer darüber
die Pille schützt nicht vor sexuell übertragbaren Infektionen & HIV!
Wenn du geimpft bist, schützt du auch Menschen, die dir nahe stehen!
Pubertät
Die Pubertät ist für die meisten Jugendlichen eine «stürmische» Zeit, innerlich wie äusserlich. Die Auseinandersetzung mit den körperlichen und seelischen Veränderungen und die Suche nach Ablösung und Autonomie, ist eine grosse Herausforderung. Die Welt um euch scheint verschoben – die Eltern werden schwierig und das Leben wird anstrengender, aber auch aufregender und interessanter! Die Auseinandersetzung mit dem eigenen Körper, mit Freundschaft, Liebe und Sexualität ist in dieser Zeit von zentralem Interesse. Die heutigen Möglichkeiten, den eigenen Weg in der Sexualität zu finden und zu gestalten, bedingt aber auch, dass ihr die Eigenverantwortung für die Sexualität schon früh übernehmen müsst.
Sex und Liebe ist einfach etwas Schönes. Und jeder kann für sich selber entscheiden wie und mit wem er dies teilen und leben möchte. Aber die grosse Frage ist ja – kann man das überhaupt lernen?
- Ja, man kann – indem man sich mit dem Thema befasst und wichtige Fakten kennt – man sollte über wichtige Dinge wie Verhütung, sexuelle Gesundheit und Funktionsweise des Körpers Bescheid wissen. Ein bisschen Theorie kann nicht schaden!
Recht & Strafgesetz
Man darf vieles, aber nicht alles!
Je älter man wird, desto mehr Rechte und Pflichten hat man! Für Jugendliche ist das sexuelle Schutzalter wichtig: jede Person, die Handlungen sexueller Natur (Küssen, Petting, miteinander schlafen) mit einem Mädchen oder Jungen von unter 16 Jahren vornimmt oder sie/ihn zu einer solchen Handlung verleitet, macht sich strafbar.
Ausnahme: wenn der Altersunterschied weniger als drei Jahre beträgt.
- Mit 16 Jahren wird man sexuell mündig; das heisst, ab jetzt hast Du das Recht, dein Sexualleben so zu gestalten, wie du es gerne möchtest.
- Volljährig wird man in der Schweiz mit 18 Jahren. Ab diesem Alter kann man abstimmen, Auto fahren, heiraten oder mit jemandem zusammenleben und ist für alle seine Handlungen alleine verantwortlich.
- Sexuelle Handlungen mit Menschen zwischen 16 und 18 Jahren sind strafbar, wenn der/die Erwachsene in einem Erziehungs-, Betreuungs- oder Arbeitsverhältnis zum Jugendlichen steht (Abhängigkeitsverhältnis). Konkret gilt dies für Eltern, Pflegeeltern, Lehrer, Lehrmeister, Heimleiter, Vereinstrainer und andere.
Wenn sich also ein Schüler in eine Lehrperson verliebt und gerne eine sexuelle Beziehung
hätte, darf die ältere Betreuungsperson auf keinen Fall darauf eingehen.
- Zudem verbietet das Gesetz, Jugendlichen unter 16 Jahren pornografisches Material anzubieten, zu zeigen, zu überlassen oder zugänglich zu machen. Wer Gewaltdarstellungen und «harte» Pornografie aus dem Internet auf das Handy/iPad/Computer/Tablet lädt und sie weitergibt oder herumzeigt, macht sich strafbar.
Harte Pornografie ist die Darstellung von sexuellen Handlungen mit Kindern, Tieren, Kot und Urin oder Darstellungen, die sexuelle Handlungen mit Gewalttätigkeiten enthalten.
- In jedem Alter ist es strafbar, jemanden sexuell zu belästigen, z.B. unerlaubt an den Busen oder den Hintern zu fassen. Auch ist es strafbar, jemanden unter Drohung, Gewalt oder psychischem Druck zu sexuellen Handlungen zu nötigen, resp. zu zwingen. Dazu zählen die Vergewaltigung und die sexuelle Nötigung. Gleichfalls ist es strafbar, wenn man eine Person mit Drogen so «zudröhnt» bzw. widerstandsunfähig macht, sodass diese Person nicht mehr weiss, was sie tut, um dann mit ihr/ihm sexuelle Handlungen vorzunehmen.