Jugendschutz

Der Jugendschutz in der Schweiz ist durch kein eigentliches Jugendschutzgesetz geregelt. Die Regelungen zum Jugendschutz setzen sich aus verschiedenen Gesetzen des Bundes sowie der Kantone zusammen, die dem Schutz von Kindern und Jugendlichen in der Öffentlichkeit dienen. Grundsätzlich werden in den Gesetzen das Mindestalter zum Konsum von Tabak und Alkohol sowie die Aufenthaltsorte und Aufenthaltsdauer in der Öffentlichkeit festgelegt.

Für den Jugendschutz