Versicherungen
Versicherung allgemein
Schritte im Prozess des Risikomanagements:
- Risiko erkennen und beurteilen
- Erwerbsausfall infolge Unfall
- Sachbeschädigungen (eigene und von Dritten)
- Risiko versuchen zu vermeiden
- Bei gewissen Bedingungen nicht fahren, z.B. Winter, Nebel, Ferienreisezeit
Wenn Risikovermeidung nicht möglich ist:
- Risiko vermindern
- Sichere Ausrüstung (Helm, Nierengurt, Lederanzug)
- Service (einwandfreier Unterhalt des Motorrads)
- Vorsichtige Fahrweise
Wenn Risiko nur vermindert werden kann:
- Risiko überwälzen
- Heilungskosten (Unfallversicherung)
- Forderungen von Dritten (Haftpflichtversicherung)
- Sachbeschädigungen (Kaskoversicherung)
- Risiko selber tragen
- Bagatellschäden: Parkschaden und Vandalismus
- Nichtfinanzielle Schäden: z.B. Gewissensbisse nach dem Unfall
Aufgabe einer Versicherungsgesellschaft
Organisiert den Zusammenschluss der Versicherten zu einer Gefahrengemeinschaft. Verwaltet die Einzahlung der Prämien und sorgt im Schadenfall dafür, dass den Geschädigten finanziell geholfen wird. (Nur finanziell)
Solidaritätsprinzip
Wenn eine versicherte Person einen Schaden erleidet, werden die finanziellen Folgen aus den Prämien aller Versicherten bezahlt. Die Hauptverpflichtung des Versicherungsnehmers beim Versicherungsvertrag besteht darin, die Prämien zu bezahlen. Die Hauptverpflichtung der Versicherung beim Versicherungsvertrag wiederum besteht darin, die Leistung des Schadenfalles zu erbringen.
Versicherungsvertrag
Rechte und Pflichten (AVB) sind festgehalten in:
- der Versicherungspolice
- den allgemeinen Vertragsbedingungen
Wichtige Vertragspunkte im Versicherungsvertrag:
- Versicherte Person(en)
- Versicherungsgegenstand
- Versicherungsgesellschaft
- Begünstigte Person(en)
- Umfang und Fälligkeit der Versicherungsleistung
- Prämien und Prämienfälligkeit
Finanzverfahren
Das Versicherungsunternehmen muss seine Leistungen zum richtigen Zeitpunkt erbringen können. Um dies zu gewährleisten, stützt es sich im Wesentlichen auf zwei Finanzierungsverfahren ab. Nämlich:
Umlageverfahren bedeutet, dass die Prämienzahlungen laufend für die gegenwärtigen Versicherungsleistungen verwendet werden.
Kapitaldeckungsverfahren Hier wird aus den eingehenden Prämien ein Deckungskapital gebildet, aus dem in späteren Jahren die entsprechenden Leistungen erbracht werden.
Prämien: periodisch zu zahlender Betrag als Entgelt, um im Schadenfall Anspruch auf Versicherungsleistungen zu haben.
Franchise: die Höhe des jährlichen Betrags, welcher vom Versicherten selbst bezahlt werden muss, bevor er in den Genuss von Versicherungszahlungen kommt.
Selbstbehalt: prozentualer Anteil am Schadensbetrag, welcher vom Versicherten in einem Schadensfall selbst getragen werden muss.
Versicherungsarten nach dem Träger der Versicherungen:
- private Versicherungen:
- Lebensversicherung
- Mobiliarversicherung
- Pensionskasse
- Krankenversicherung
- Privathaftpflichtversicherung
- Motorfahrzeug-Haftpflichtversicherung
- Motorfahrzeug-Kaskoversicherung
- staatliche Versicherungen:
- AHV/IV/EO
- ALV
- Kantonale Gebäudeversicherung
Versicherungsarten nach dem versicherten Objekt:
- Personenversicherung
- AHV/IV/EO
- Pensionskasse
- Lebensversicherung
- Arbeitslosenversicherung
- Unfallversicherung
- Krankenversicherung
- Sachversicherung
- Mfz-Kaskoversicherung
- Mobiliarversicherung
- Hausratsversicherung
- Gebäudeversicherung
- Vermögensversicherung
- Privathaftpflichtversicherung
- Motorfahrzeug-Haftpflichtversicherung
- Betriebshaftpflichtversicherung
- Produkthaftpflichtversicherung
Versicherungsarten nach der Freiwilligkeit der Versicherung eines zu versichernden Ereignisses
- obligatorische Versicherung
- AHV/IV/EO
- Arbeitslosenversicherung
- Unfallversicherung
- Motorfahrzeug-Haftpflichtversicherung
- freiwillige Versicherung
- Lebensversicherung
- Privathaftpflichtversicherung
- Motorfahrzeug-Kaskoversicherung
- Mobiliarversicherung
Sozialversicherung: Vermögensumverteilung findet durch Lohnprozente und Subventionen statt. Die Versicherungsleistungen sind nicht direkt von der Höhe der Prämienzahlungen abhängig.
- AHV/IV/EO
- Arbeitslosenversicherung
- Unfallversicherung
Individualversicherung: Versicherungsleistung ist ausschliesslich von Prämienzahlungen abhängig. Die Leistungsfähigkeit des Versicherten ist dabei von entscheidender Bedeutung.
- Pensionskasse
- Lebensversicherung
- Privathaftpflichtversicherung
- Motorfahrzeug-Haftpflichtversicherung
- Motorfahrzeug-Kaskoversicherung
- Mobiliarversicherung
Sachversicherung
Sachversicherung zählt zu den Schadensversicherungen. Der Geschädigte soll in die Lage versetzt werden, den Zustand wiederherzustellen, der vor dem Schadenfall bestand, und nicht durch die Versicherungsleistungen bereichert werden (Bereicherungsverbot).