Waffen und Gesetz 10 Fakten
Definition von Waffen
Als Waffen gelten gemäss Gesetz: Feuer-, Druckluft-, CO2-, Imitations-, Schreckschuss- und Softairwaffen sowie Elektroschockgeräte und sämtliche Geräte, die dazu bestimmt sind, Menschen zu verletzen oder zu töten. Dazu zählen auch bestimmte Messer, Dolche und Sprühprodukte.
Widerhandlungen gegen das Waffengesetz werden durch die Polizei strafrechtlich verfolgt und durch die Justiz geahndet.
Verbotene Waffen
Der Gesetzgeber verbietet bestimmte Waffen und Gegenstände, die ausschliesslich dem Zweck des Verletzens oder Tötens von Menschen dienen.
Für verbotene Waffen gibt es grundsätzlich keine Waffentragbewilligungen.
- Schlagring
- Elektroschocker
- Schmetterlingsmesser
- Nunchaku
- Schlagrute
- Seriefeuerwaffe
Erwerb
Ab 18 Jahren können Waffen erworben werden. Der Erwerb ist gesetzlich geregelt und in drei Kategorienunterteilt:
- Meldepflichtige Waffen (Vertrag)
- Bewilligungspflichtige Waffen (Waffenerwerbsschein)
- Verbotene Waffen (Kantonale Ausnahmebewilligung)
Eine Schenkung oder eine Erbschaft gilt auch als Erwerb.
Tragen einer Waffe
Wer an öffentlich zugänglichen Orten eine Waffe tragen will, braucht grundsätzlich eine amtliche Waffentragbewilligung.
Das unberechtigte Mitführen einer Waffe in einem Rucksack oder im Auto gilt auch als «Tragen einer Waffe».
Transport
Waffen dürfen ausschliesslich auf direktem Weg vom Aufbewahrungsort zum legitimierten Benutzungsort transportiert werden. Als legitime Benutzungsorte gelten beispielsweise Schiessstände, Jagdreviere oder Waffengeschäfte.
Bei einem Transport müssen Waffen entladen und Magazine leer sein.
Aufbewahrung
Waffen müssen sorgfältig aufbewahrt und vor dem Zugriff unberechtigter Dritter geschützt werden. Jeder Verlust einer Waffe muss sofort der Polizei gemeldet werden.
Für eine sichere Aufbewahrung empfiehlt sich ein abschliessbarer Waffenschrank.
Gefährliche Gegenstände
Werkzeuge sowie Haushalts- und Sportgeräte, die sich zur Bedrohung oder Verletzung von Menschen eignen, sind zwar keine Waffen, gelten aber als gefährliche Gegenstände.
Auch eine Bratpfanne oder ein Wallholz können je nach Situation als gefährliche Gegenstände gelten.
- Küchenmesser
- Teppichmesser
- Schraubenzieher
- Baseballschläger
- Klappmesser
- Golfschläger
Tragen und Mitführen von gefährlichen Gegenständen
Das missbräuchliche Tragen und Mitführen von gefährlichen Gegenständen auf sich oder in einem Fahrzeug ist verboten.
Schraubenzieher, Hammer oder Messer gehören an den Arbeitsplatz und nicht mit in den Ausgang.
Spielzeug
Spielzeugpistolen und -gewehre müssen durch ihre Transparenz oder ihre optische Erscheinung zweifelsfrei von richtigen Feuerwaffen zu unterscheiden sein. Denn auch mit bunten Feuerwaffen kann geschossen werden.
«Chäpslipistolen», wie sie früher von vielen Kindern benutzt wurden, gelten heute als meldepflichtige Waffen.
Import (Onlineshopping oder Einkaufstourismus)
Beim Kauf einer Waffe oder Munition im Ausland oder in einem ausländischen Onlineshop gelten die Waffengesetze des jeweiligen Landes. Für den Import bedarf es hingegen einer Bewilligung der Zentralstelle Waffen, die vorgängig eingeholt werden muss.
Was im Ausland frei erhältlich ist, muss in der Schweiz noch lange nicht erlaubt sein. Im Zweifelsfall: Finger weg.
Quelle: Waffen und Gesetz – 10 Fakten, Schweizerische Kriminalprävention mit Unterstützung der Stadtpolizei Zürich